Tierpatenschaften


Tiere wünschen sich einen Paten! Warum Tierpate werden?
Sie mögen Tiere und möchten den Tiergarten Straubing in seinen vielfältigen Aktivitäten fördern? Durch Ihren Patenschaftsbeitrag unterstützen sie den Tiergarten bei der Pflege der Tiere und bei Verbesserungsmaßnahmen im Tiergartenbereich.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Als Tierpate erhalten Sie:

  • eine Patenschaftsurkunde mit dem Foto „Ihres“ Tieres sowie einen Steckbrief mit Informationen rund um das Patentier
  • den aktuellen Jahresbericht des Tiergartens sowie verschiedene Zoomagazine mit interessanten Berichten rund um das Thema Zoo, Natur und Umwelt
  • eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt
  • mit Ihrem Einverständnis werden Sie als Tierpate
      -  namentlich in der Patenvitrine Tafel im Tiergarten erwähnt
      -  im aktuellen Jahresbericht genannt

Bei Patenschaften über 500,-€ Jahresbetrag

  • namentliche Nennung auf einem gesonderten Schild am Gehege des Patentieres
  • entweder ein Jahr freien Eintritt für bis zu 2 Erw. und 3 Kinder
  • oder Einzelfreikarten in Abhängigkeit vom Spendenbetrag (10 Freikarten pro 500,-€)
  • oder einen Gutschein für eine kostenlose Sonderführung im Tiergarten

Wer kann eine Patenschaft übernehmen und für welchen Zeitraum?
Einzelpersonen, Gruppen oder Unternehmen können im Tiergarten Patenschaften für Tiere übernehmen. Die Patenschaft ist normalerweise auf ein Jahr angelegt und kann beliebig verlängert werden.

Für welche Tiere kann eine Patenschaft übernommen werden?
Grundsätzlich kann für jedes Tier aus dem Tiergarten eine Patenschaft übernommen werden. Aufgrund der hohen Nachfrage bei beliebten Tieren wie Erdmännchen oder Brillenpinguinen hat sich der Tiergarten dazu entschlossen, dass ein Tier auch mehrere Paten haben kann. Auf die Vorteile einer Patenschaft hat das keinen Einfluss.

Sie möchten eine Tierpatenschaft übernehmen?
Ein Faltblatt mit allen Informationen und der Patenschaftsanmeldung erhalten Sie an der Kasse. Gerne beraten wir Sie unter der Telefonnummer 09421/944-72 222 und senden Ihnen das aktuelle Faltblatt für Tierpaten zu.

Eine tolle Geschenkidee
Übrigens: eine Tierpatenschaft können Sie auch verschenken - ein originelles und persönliches Geschenk, das zudem einer guten Sache dient!

Was kostet eine Tierpatenschaft?
Der Patenschaftsbeitrag richtet sich nach dem jeweiligen Patentier und liegt zwischen 60 € und 1.000 € pro Jahr. Die genaue Preisliste können Sie hier herunterladen.

Datenschutzhinweise
Im Zusammenhang mit Ihrer Tierpatenschaft im Tiergarten Straubing

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Straubing, der Tiergarten, Am Tiergarten 3, 94315 Straubing (E-Mail: tiergarten@straubing.de, Tel.: 09421/944-72 222)
Unsere/n zuständige/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie postalisch unter der Anschrift: Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Straubing, Theresienplatz 2, 94315 Straubing (Email: datenschutz@straubing.de, Tel.: 09421/944-60182)

Der Tiergarten Straubing verarbeitet Ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Tierpatenschaft im Tiergarten Straubing. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und b) DSGVO. Ihre Daten werden im Rahmen von Verwaltungsarbeiten innerhalb des Tiergartens verwendet und nicht an Dritte herausgegeben. Ihre Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Des Weiteren stehen Ihnen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ebenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Patentierliste  (33 kB)
Anmeldeformular Tierpatenschaften  (3301 kB)
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